SHARK Energy Drink | DPG-Einwegpfand
Für viele Kunden stellt sich oft die Frage: Wo kann man das Energy-Drink-Dosen-Pfand wieder abgeben, und das gezahlte Dosen-Pfand zurück erhalten? Etwa nur dort, wo SHARK-Energy-Drink gekauft wurde? Zum Glück, ist dass nicht so! Die Pfand-Dosen-Rückgabe ist mittlerweile an vielen tausend Stellen in Deutschland möglich. Seit dem 01.05.2006 sind alle Einzelhändler und/oder Letztvertreiber zur Rücknahme aller pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen verpflichtet, welche der Materialart entsprechen, die Sie vertreiben. Hiervon ausgenommen sind Geschäfte deren Verkaufsfläche kleiner als 200m² ist. Diese können ihre Rücknahme auf solche Einweggetränkeverpackungen (Marken) beschränken, die Sie im Angebot haben. Weiterführende Informationen zum gesetzlichen Einwegpfand, erhalten Sie bei der DPG Deutsche Pfandsystem GmbH
Die Möglichkeit zur Rückgabe und/Pfanderstattung ist im Regelfall durch das DPG-Logo gekennzeichnet und/oder durch einen entsprechenden Dosenautomaten eindeutig ersichtlich. Die gesetzlichen Rücknahmepflichten von N-Limits (SHARK Energy Onlineshop), bleiben hiervon unberührt!

